Eine neue Sammelklage wurde in den USA in einem Bezirksgericht in Kalifornien gegen das Entwickler-Studio CD Projekt Red erhoben. In der Klage geht es erneut um die Kommunikation gegenüber den Aktionären im Zusammenhang mit dem Launch von „Cyberpunk 2077“. Der Titel wurde verbuggt veröffentlicht und ist auf den Last Gen-Konsolen teilweise unspielbar. Nun stellt sich die Frage, ob der Entwickler die Aktionäre wissentlich getäuscht hat.
Als börsennotiertes Unternehmen ist CD Projekt Red verpflichtet, seinen Anlegern mitzuteilen, wenn bestimmte Probleme Auswirkungen auf den Wert der Firma haben könnten. In der neuen Klage werden die Vorwürfe der ersten Sammelklage vom Dezember 2020 wiederholt. Dies erklärte der Entwickler in einem Statement vom 15. Januar. Man werde sich auch dagegen energisch verteidigen.
Was wird CD Projekt Red vorgeworfen?
Die „The Rosen Law Firm“ hatte in ihrer Anklage-Schrift aus dem Dezember 2020 mit mehreren Zitaten von Mitarbeitern beweisen wollen, dass die Investoren durch falsche Angaben getäuscht worden seien und dadurch Geld verloren hätten. Den Aktionären sei versichert worden, dass „Cyberpunk 2077“ im Plan liege, dass es keine Probleme auf der Last Gen gebe und dass die Versionen für die PS4 und Xbox One „großartig“ liefen. Diese Vorwürfe werden nun auch in der zweiten Anklage thematisiert.
Nach dem Release kam es durch die problembehafteten Versionen von „Cyberpunk 2077“ auf den Last Gen-Konsolen zu Kursverlusten der Aktien von CD Projekt Red. Die Anwaltskanzleien argumentieren, dass die Entwickler die Realität gegenüber den Aktionären falsch dargestellt hätten. Durch dieses Verhalten sei den Aktionären ein Schaden entstanden und man fordere eine Entschädigung — wie hoch diese sein soll, ist bis jetzt noch nicht bekannt.
Neben den Sammelklagen muss sich CD Projekt Red auch mit dem polnischen Verbraucherschutz auseinandersetzen. Das zuständige Ministerium hatte vor einer Woche angekündigt, die Firma zu beobachten und wenn die kommenden Patches die Probleme nicht lösen sollten, eventuell eine Strafe zu verhängen.
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